Trotzreaktion von SVP und FDP: alles oder nichts
Der Kantonsrat behandelte eine Parlamentarische Initiative von SVP und FDP, die die Observierung von Sozialhilfe-Empfängern durch «Sozialdetektive» wieder ermöglichen sollte. Nach einem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs hat der Bezirksrat Zürich die städtische Regelung für ungültig erklärt und ausser Kraft gesetzt: es fehlte eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Sozialdetektiven.
Sozialdetektive ja, aber wie?
Der Kantonsrat war sich einig, dass Sozialdetektive sinnvoll sind, doch wie ihr Einsatz angeordnet werden kann, blieb umstritten. Schliesslich setzte sich in der Schlussabstimmung die neue links-grüne Mehrheit knapp durch und schrieb ins Gesetz, dass für eine Observierung jeweils eine Bewilligung durch den Bezirksrat nötig ist. GPS-Tracking und unangekündigte Hausbesuche sind zudem nicht zulässig. Die Initianten aus SVP und FDP sahen ihre Wünsche nur teilweise verwirklicht. Nun wollen die Verlierer und ihre Gesinnungsfreunde in den Gemeinde-Exekutiven die ganze Revision abschiessen und vergessen dabei eines: Wird die Gesetzesänderung abgelehnt, bleiben die Sozialdetektive verboten.
Wie eine Ablehnung durch das Volk zu interpretieren wäre, ist offen: Man könnte zum Beispiel annehmen, das Volk sei gegen jede Schnüffelei. Und in jeder Gemeinde eine eigene gesetzliche Grundlage zu zimmern, führt nicht zum Ziel, wie das Beispiel der Stadt Zürich zeigt. Bis eine neue, den Bürgerlichen passende Gesetzesreform durchs kantonale Parlament ginge, würden Jahre vergehen.
Es ist unverständlich, wieso die bürgerlichen Gemeinde-Exekutiven den Spatz in der Hand nicht zu schätzen wissen. Die Taube auf dem Dach ist noch nicht einmal gelandet.