Rechtsstaatlich bedenkliches Pfuschgesetz
Geht es nach dem Bundesrat, soll die Bundespolizei weitgehende Kompetenzen erhalten, um präventiv gegen mutmassliche Terroristen vorgehen zu können. Die Bundespolizei kann gegen sogenannte Gefährder eine Reihe von weitgehenden Massnahmen verhängen, so z.B. eine Meldepflicht, Kontakt- und Rayonverbote oder einen Hausarrest. Das Problem dabei: das PMT greift vor dem Strafrecht. Die Gefährder werden also sanktioniert, ohne überhaupt eine Straftat begangen oder vorbereitet zu haben.
Die Definition der Gefährder ist zudem bewusst vage gehalten. Um Gefährder zu sein, reichen bereits «Anhaltspunkte», dass jemand «Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung» verfolgt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Massnahmen mit Ausnahme des Hausarrests keine richterliche Überprüfung benötigen. Zudem können sie mit Ausnahme des Hausarrests auch für Kinder ab 12 Jahren angeordnet werden, der Hausarrest für Kinder ab 15 Jahren.
Unschuldige könnten ins Visier geraten
Aus diesem Grund wird das Gesetz von Menschenrechtsexpert:innen und Rechtsprofessor:innen scharf kritisiert. Sie befürchten, dass durch die schwammige Definition und die fehlende richterliche Kontrolle auch Unschuldige ins Visier geraten könnten – darunter auch Kinder. Sie müssen dann den Beweis liefern, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Bei diesen Voraussetzungen ist das eine fast unmögliche Aufgabe.
Terrorismus muss entschieden bekämpft werden. Aber die Bekämpfung von Terrorismus muss mit den Mitteln des Rechtsstaats erfolgen, sonst haben die Terroristen schon gewonnen. Wie sollen wir vermitteln, dass unsere Werte wie Rechtsstaat und Demokratie überlegen sind, wenn wir sie selbst so wenig schätzen? Darum lehnen wir dieses Gesetz ab.