Kultur ist kein Luxus!
Kompensiert werden die gekürzten Mittel per dato mit Lotteriefondsgelder. Die bestehende Vereinbarung mit dem Lotteriefonds läuft 2021 aus. Wie es dann weitergehen soll, ist noch nicht geklärt*. Doch ohne diese nötigen Kulturgelder drohen uns starke Verluste, denn, wie es Richard von Weizsäcker treffend formuliert hat:„Kultur ist kein Luxus, den wir uns entweder leisten oder nach Belieben auch streichen können, sondern der geistige Boden, der unsere innere Überlebensfähigkeit sichert.“ Nicht zuletzt daher hat der Kanton Zürich in seiner Verfassung verankert, dass Kultur gefördert werden muss. Diesen Auftrag unterläuft der Kanton, indem er nicht Gelder aus dem Staatsbudget, sondern Lotteriefondsgelder für Kulturförderung verwendet, was zu substanziellen Kürzungen führt. Von den Kürzungen betroffen sind etablierte Institutionen genauso wie freie Kulturprojekte. Zahlreiche Veranstaltungsorte in den Städten und auf dem Land sind in ihrer Existenz bedroht. Kulturprogramme und Kulturproduktionen der Gemeinden können nicht mehr oder nur noch reduziert realisiert werden. Von der Kürzung nicht betroffen sind das Opernhaus und das Theater Kanton Zürich, für die separate Regelungen gelten. Abgebaut wird bei der übrigen Kulturförderung – also auf dem Land und dort, wo mit dem geringsten Widerstand gerechnet wird. Doch gerade in diesen Gemeinden, die von rasanten Veränderungen betroffen sind, spielt Kultur eine wichtige Rolle für die Identität und den Zusammenhalt der Gesellschaft sowie für die Integration von Zugezogenen. Ohne Förderungen dieses gesellschaftlich elementar wichtigen geistigen Bodens würden unsere Orte zu gesichtslosen Schlafgemeinden ohne Seele.
Daher muss unsere Forderung sein, dass der Verfassungsauftrag eingehalten wird und die Kulturförderung auf eine solide Basis gestellt wird. Die Interessengemeinschaft Pro Kultur Kanton Zürich – in der mehr als 50 Gemeinden, zahlreiche Kulturschaffende und mehr als 90 Kulturinstitutionen vertreten sind – fordert, dass die Finanzierung der freien Mittel der Kulturförderung, also auch jene Beiträge, für die keine Spezialgesetze bestehen, ab 2022 wieder im Staatshaushalt berücksichtigt und ins ordentliche Budget aufgenommen werden.
Es ist unabdingbar, dass die Kulturförderung künftig auf einem soliden Zwei-Säulen-Prinzip beruht, das in erster Linie auf Staatsmittel und nur subsidiär auf Lotteriefondsgelder baut. Weder dürfen hierzu neue Aufgaben mit Kürzungen in der aktuellen Kulturförderung kompensiert werden, noch dürfen die gesetzlich verankerten Betriebsbeiträge für die grossen Kulturinstitutionen (Opernhaus, Theater Kanton Zürich) geschmälert werden. Kulturförderung ist eine Staatsaufgabe und gehört ins ordentliche Budget des Staatshaushalts!
*Der Entwurf des Regierungsrats zum neuen Lotteriefondsgesetz kommt erst in der neuen Legislatur, also ab Mai 2019 zur Beratung in den Kantonsrat: