Die bisherige Kostenverteilung hat sich bewährt

Seit Jahrzehnten teilen sich der Kanton, die Gemeinden und die Eltern die Kosten für die Platzierung von Kindern und Jugendlichen in Jugendheimen. Dies ist nicht rechtens, so zwei Bundesgerichtsentscheide vom Juli 2016. Der Kanton allein müsse für sämtliche Kosten aufkommen. Am 24. September wird nun darüber abgestimmt, ob die bisherige Praxis der Kostenverteilung beibehalten werden soll oder nicht.

Die Grundlage des seit 1962 geltenden Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge ist ungenügend, so dass die bisherige Praxis der Kostenaufteilung überarbeitet werden muss: Einen Drittel trägt der Kanton, zwei Drittel übernehmen die Eltern oder, sofern sie nicht zahlen können, die Wohngemeinde.

 

Wenn man weiss, dass ein Schulheim zwischen 120 und 300 Franken pro Tag kostet, ist man nicht erstaunt, dass die zwei Drittel der Kosten in der Regel von den Gemeinden getragen werden. Die gängige Praxis ist jedoch nicht rechtens. Der Kanton müsste die gesamten Kosten übernehmen. Dies hat das Bundesgericht in einem vielbeachteten Entscheid vom Juli 2016 festgehalten.

 

Dafür und dawider

Ach, zwei Seelen wohnen in meiner Brust. Zum einen finde ich, dass es gerechter wäre, der Kanton übernähme die gesamten Heimkosten für platzierte Kinder und Jugendliche. So würden die kostenintensiven Heimaufenthalte von allen getragen und es gäbe weniger einseitig belastete Gemeinden. Auch kleine Gemeinden tragen bei nur einem Kind, das ein Schulheim besucht, eine grosse finanzielle Last. Andererseits wäre dann nur die stärkste Massnahme im Kinderschutz ausschliesslich vom Kanton finanziert. Das heisst, dass zum Beispiel eine Familienbegleitung, welche die Eltern im Erziehungsalltag stärkt, oder der Aufenthalt bei einer Pflegefamilie für die Wohngemeinde teurer wäre, weil da der Kanton die Kosten nicht voll übernimmt. Das könnte schnell einmal dazu führen, dass nicht mehr das Wohl der Kinder und Jugendlichen den Ausschlag für eine Heimeinweisung liefert, sondern das Budget der Wohngemeinde. Was natürlich nicht sein darf.

 

Heutige Regelung bei­behalten

Obwohl eine Totalrevision des Kinder- und Jugendheimgesetzes in Arbeit ist, dauert es schlicht zu lange, bis dieses Gesetz fertig beraten sein wird und in Kraft treten kann.

Damit nun nicht unnötig Geld und Zeit in den Streit um die Finanzierung investiert wird, soll das noch gültige Gesetz so angepasst werden, dass die bisherige Praxis rechtens ist. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen und es verbleibt genügend Zeit. Zeit, um im neuen Gesetz die Finanzierung aller Massnahmen im Kinderschutz so zu regeln, dass nicht einzelne Massnahmen auf Grund der Kostenfolgen bevorzugt werden.

Darum stimme ich JA zur Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge.