2 x Nein zur Spitalprivatisierung
Das sehr gut aufgestellte Kantonsspital verfügt bereits jetzt in der Rechtsform einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt über grosse unternehmerische Freiheit und Autonomie. In ebendiese Rechtsform liesse sich auch die Integrierte Psychiatrie überführen, die heute noch in die kantonale Verwaltung eingegliedert ist. Mit der Umwandlung in Aktiengesellschaften geben wir hingegen jegliche Steuerungsmöglichkeit aus der Hand. Was passiert jedoch, wenn die privaten Trägerschaften sich mit den Investitionen verkalkulieren und Konkurs gehen? Dann werden einmal mehr die Steuerzahlenden einspringen müssen: «Gewinne den Privaten, Verluste dem Staat».
Kontrollverlust droht
Nach einer kurzen Übergangsfrist kann der Regierungsrat 49% der Aktien in Eigenregie an Dritte verkaufen. Ausländische Spitalketten und Konzerne stehen bereits in den Startlöchern, denn es geht um viel Geld: 2015 erwirtschaftete das Kantonsspital einen Gewinn von 25 Millionen Franken.
Gewinnmaximierung auf Kosten der Patientinnen und Patienten
Wenn die Gewinnabschöpfung im Vordergrund steht und Leistungen hauptsächlich profitorientiert ausgerichtet werden, sind die Patientinnen und Patienten und das Personal die Leidtragenden. Auf ihre Kosten werden Profite maximiert. Die Verantwortung kranken Menschen gegenüber in den privaten Markt zu delegieren, ist fahrlässig. Wir brauchen in der Gesundheitsversorgung der Grossregion Winterthur einen starken öffentlich-rechtlichen Player, der sich der Bevölkerung und nicht privaten Eigentümern verpflichtet weiss.