Nein zu Einnahmeverlusten von 15 Mio

Die SP hat zusammen mit der AL und den Grünen gegen die geplante Senkung der Grundbuchgebühren im Rahmen einer Revision des Notariats-Gesetzes das Referendum eingereicht.

Dafür gibt es gute Gründe: Von der vorgesehenen Senkung der Grundbuchgebühren würden in erster Linie grosse Immobilienfirmen profitieren während dem Kanton Zürich Einnahmen von rund 15 Mio. entgehen. Einnahmeausfälle von 15 Mio. durch Gebührenreduktion während in der Bildung 49 Mio. gespart werden sollen? So geht das nicht!

 

 

Nein zu Mehrkosten für die Gemeinden

Diese Vorlage will im Rahmen von Verwaltungsverfahren den Gemeinden verbieten, Fristerstreckungen zu beantragen. Bisher konnte die Antwortfrist von der Rechtsmittelinstanz individuell festgelegt werden und diese konnte auf Gesuch hin erstreckt werden. Diese Möglichkeit soll nun ausgeschlossen werden, indem die Antwortfrist genau gleich lang sein soll wie die Rechtsmittelfrist. Dies führt dazu, dass die Gemeinden massiv mehr Juristinnen und Juristen anstellen müssen, um in einem Steuerverfahren, Bauverfahren oder ausländerrechtlichen Verfahren die gesetzlich vorgegebene Antwortfrist einzuhalten – was zu massiven Mehrkosten führt. Und wenn in einem Fall besondere Dringlichkeit geboten ist, kann die Antwortfrist auch nicht verkürzt werden. Diese Vorlage bringt keinerlei Verfahrensbeschleunigung, sondern führt zu massiven Mehrkosten für die Gemeinden. Ausserdem verunmöglicht sie eine flexible Ausgestaltung des Verfahrens, womit dem juristischen Einzelfall nicht genügend Rechnung getragen werden kann.